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KOSTEN
Wir sind der Meinung, dass es für Sie als Mandant wichtig ist, von vorneherein zu erfahren, auf welche Kosten Sie sich einlassen!
Wir klären Sie deshalb grundsätzlich vor jeder Übertragung eines Mandats unverbindlich und kostenfrei über die zu erwartenden Kosten auf.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, melden wir Ihren Fall bei Ihrer Versicherung an und holen für Sie kostenfrei eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Erstberatung:
Sind sie sich noch nicht sicher, ob es sich in Ihrem Fall lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder möchten Sie grundsätzliche Rechtsfragen zu Ihrem Anliegen beantwortet bekommen, ist meist eine Erstberatung sinnvoll. Die Kosten betragen für Verbraucher maximal EUR 190,00 zzgl. MWSt, für Unternehmer EUR 250,00 zzgl. MWSt.
Je nach Fallgestaltung und Vereinbarung können die Kosten für eine Erstberatung auf die Kosten einer weiteren Mandatierung komplett angerechnet werden.
Mandatierung:
Bei erfolgter Mandatierung berechnen wir die Kosten unserer Tätigkeit je nach Vereinbarung und Fallgestaltung entweder auf der Basis von Stundensätzen, wobei sich das Honorar pro Stunde zwischen EUR 150,00 und EUR 250,00 bewegt, oder wir rechnen auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung von Pauschalen.
Kontaktieren Sie uns doch einfach unverbindlich per E-mail oder Telefon und schildern uns kurz "Ihren Fall"- Sie erhalten dann noch am selben Tag ein unverbindliches Beratungs- und Kostenangebot! |